Kopfnoten
Donnerstag, 15. Januar 2009
Das VG Köln hat am 14.01.2009 nicht rechtskräftig eine Klage gegen Kopfnoten auf Schulzeugnissen abgewiesen. Der Kläger, der Vater eines 14-jährigen Schülers, hatte gegen ein Gymnasium geklagt, weil es dem Schüler die Kopfnote "unbefriedigend" in Kooperationsbereitschaft gegeben hatte. Nach Auffassung des VG Köln liegt es im Ermessen der Schule, welche Noten verteilt werden.
Das VG Köln hat am 14.01.2009 nicht rechtskräftig eine Klage gegen Kopfnoten auf Schulzeugnissen abgewiesen. Der Kläger, der Vater eines 14-jährigen Schülers, hatte gegen ein Gymnasium geklagt, weil es dem Schüler die Kopfnote "unbefriedigend" in Kooperationsbereitschaft gegeben hatte. Nach Auffassung des VG Köln liegt es im Ermessen der Schule, welche Noten verteilt werden.
VG Köln, Urt. v. 14.01.2009 - dpa-Meldung vom 14.01.2009
Mehr Informationen www.rdds.eu