Verfassungsmäßigkeit der Zweitwohnungssteuer für "Beamte mit Residenzpflicht" und in "Kinderzimmerfällen"
Mittwoch, 07. April 2010
Das Bundesverfassungsgericht hat mit zwei Beschlüssen vom 17.02.2010 die Verfassungsbeschwerden gegen die Erhebung einer Zweitwohungssteuer bei einer "Residenzpflicht für Beamte" und in einem "Kinderzimmerfall" mangels Verletzung der Grundrechte aus Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 und Art. 11 GG nicht zur Entscheidung angenommen. Einzelheiten zu diesen beiden Entscheidungen finden Sie im Internetangebot des Bundesverfassungsgerichts (Pressemitteilung Nr. 18/2010 vom 23.03.2010).
BVerfG (K), Beschl. v. 17.02.2010 - 1 BvR 529/09 und 1 BVR 2664/09 -
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