Entziehung des Doktorgrades wegen Täuschung

Montag, 10. Mai 2010

Die Entziehung des Doktorgrades wegen Täuschung beschäftigt immer wieder die Verwaltungsgerichte. In einem jüngst von mir veröffentlichen Beitrag wurde die einschlägige Rechtsprechung systematisch erfasst. Der Beitrag ist abgedruckt in den vom Stuttgarter Richard Boorberg Verlag vertriebenen Nordrhein-Westfälischen Verwaltungsblättern 2010, S. 176 ff.

Zurück

Rechtsanwaltskanzlei

DR. SCHROEDER

Dürener Str. 270
50935 Köln

Tel.: +49 (0)221 430 829 24
Fax: +49 (0)221 430 829 49
E-Mail:
Internet: www.rdds.eu

Routenplaner Anfahrtsbeschreibung

Rechtsanwaltskanzlei DR. SCHROEDER

 
Navigationsseite Standardansicht