Kanzlei DR. SCHROEDER
Kanzlei für Verwaltungsrecht, Bildungsrecht, Mediation
Sie suchen eine Kanzlei für Verwaltungsrecht? Oder suchen Sie eine Kanzlei für Bildungsrecht?
Meine Kanzlei ist eine Kanzlei für Verwaltungsrecht und Bildungsrecht. Sie ist bundesweit grundsätzlich in allen verwaltungsrechtlichen und bildungsrechtlichen Angelegenheiten tätig. Die Kanzlei ist auf das Verwaltungsrecht und das Bildungsrecht (Prüfungsrecht, Schulrecht, Hochschulrecht) spezialisiert.
Anwaltliche Dienstleistungen
Aufgrund meiner jahrelangen fachlichen Spezialisierung und anwaltlichen Erfahrung biete ich meinen Mandanten fachlich fundierte anwaltliche Dienstleistungen. Meine Mandanten werden von mir umfassend und vorausschauend beraten und vertreten. Bei der Verfolgung ihrer rechtlichen Interessen berücksichtige ich auch die individuellen Interessen und Bedürfnisse meiner Mandanten. Hinzu kommt meine individuelle und persönliche Betreuung jedes einzelnen Mandats, die eine wesentliche Grundlage für eine vertrauensvolle und erfolgreiche Mandatsbearbeitung bildet.
Anwaltliche Beratung besteht in der einmaligen Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rats oder einer Auskunft oder in der Erteilung mündlicher oder schriftlicher Ratschläge oder Auskünfte über einen längeren Zeitraum gegenüber dem Mandanten in einer bestimmten Angelegenheit. Einen besonderen Fall anwaltlicher Beratung bildet die anwaltliche Erstberatung. Hierbei handelt es sich um eine erste anwaltliche Beratung des Mandanten, bei der erörtert wird, ob und ggf. welche Möglichkeiten bestehen, um in einer bestimmten Angelegenheit vorzugehen, des Weiteren, ob ein solches Vorgehen sinnvoll ist und welche Kosten bei diesem Vorgehen voraussichtlich zu erwarten sind.
Anwaltliche Vertretung besteht demgegenüber in der Wahrnehmung der Interessen der Mandanten als Bevollmächtigte. Ich vertrete meine Mandanten vor Behörden und vor Gerichten, und zwar vor allen Gerichten, die der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs), und vor Gerichten außerhalb der deutschen Gerichtsbarkeit, z.B. vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Europäischen Gericht Erster Instanz.
Zum Angebot meiner anwaltlichen Dienstleistungen gehört auch die Erstellung von Gutachten und Vortragstätigkeit.
In Angelegenheiten, die ich aufgrund meiner fachlichen Spezialisierung auf das Verwaltungsrecht nicht selbst bearbeite, kooperiere ich mit kompetenten Kolleginnen und Kollegen.
Anwaltliche Kompetenzen
Seit meinem Studium der Rechtswissenschaften bin ich auf das öffentliche Recht, zu dem das Verwaltungsrecht und das Bildungsrecht (Prüfungsrecht, Schulrecht, Hochschulrecht) gehören, ausgerichtet. Die mit der Konzentration auf diese Rechtsgebiete einhergehende fachliche Spezialisierung wird u.a. durch meine Fachpublikationen, meinen fachlichen Gedanken- und Erfahrungsaustausch in Berufsvereinigungen und meine regelmäßige fachliche Fortbildung weiter vertieft. Außerdem engagiere ich mich als Öffentlich-Rechtlerin in der Ausbildung angehender Juristinnen und Juristen. Nähere Informationen über meine fachliche Profilierung erhalten Sie auf der Seite Anwältin.
Honorar
Als Rechtsgrundlage für die Berechnung des Honorars für anwaltliche Dienstleistungen dient das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Für eine anwaltliche Erstberatung sieht das RVG grundsätzlich eine Beratungsgebühr bis maximal 190,- € (zzgl. 19% Umsatzsteuer) vor.
Meine anwaltliche Tätigkeit als Beraterin oder als Bevollmächtigte wird grundsätzlich nach den gesetzlichen Gebühren des RVG abgerechnet. Erfordert eine Angelegenheit z.B. aufgrund ihrer rechtlichen Komplexität, aufgrund des für ihre Erledigung erforderlichen Aufwandes etc. eine hiervon abweichende Vergütung, wird die anwaltliche Tätigkeit entweder nach einem vereinbarten Gegenstandswert oder nach einem Pauschalhonorar oder nach einem Stundenhonorar abgerechnet.
Das Honorar für meine anwaltliche Tätigkeit als Beraterin oder als Bevollmächtigte bespreche ich mit meinen Mandanten regelmäßig vor der Erteilung eines Auftrags. Meine Mandanten wissen daher bei ihrer Mandatserteilung, welche Kosten auf sie zukommen. Dadurch ist eine Kostentransparenz voll gewährleistet.
Sie suchen eine Kanzlei für Mediation?
Meine Kanzlei ist auch eine Kanzlei für Mediation. Näheres hierzu erfahren Sie hier und im Flyer rdds-info Mediation.
Honorar
Die Rechtsgrundlage für die Berechnung des Honorars für Dienstleistungen als AnwaltMediatorin bildet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Das Honorar für meine Tätigkeit als Mediatorin wird nach Zeitaufwand und ggfl. nach Anzahl der beteiligten Konfliktparteien berechnet.
Termine
Termine nach Vereinbarung.
Korrespondenzsprachen
Korrespondenzsprachen der Kanzlei DR. SCHROEDER sind
- Deutsch
- Englisch
- Französisch