Verwaltungsrecht
Rechtsanwaltskanzlei DR. SCHROEDER
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Dann bin ich die richtige Ansprechpartnerin für Sie. Als Fachanwältin für Verwaltungsrecht berate und vertrete ich meine Mandanten fachlich fundiert, umfassend und vorausschauend in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten.
Zum Verwaltungsrecht gehören vor allem alle diejenigen Angelegenheiten, in denen die öffentliche Verwaltung gegenüber dem Bürger ordnend, gestaltend oder auch leistend tätig ist. Solche Rechtsbeziehungen zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Bürger sind allgegenwärtig. Dementsprechend vielfältig sind die Angelegenheiten, die generell dem Verwaltungsrecht zuzuordnen sind. Dazu gehören z. B. das:
- Abgabenrecht (z.B. Zweitwohnungssteuer)
- Baurecht (Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht)
- Beamtenrecht einschließlich Disziplinarrecht
- Bestattungsrecht
- Dienstrecht
- Friedhofsrecht
- Gewerberecht (z.B. auch Handwerksrecht)
- Hochschulrecht
- Ladenöffnungsrecht
- Polizei- und Ordnungsrecht
- Prüfungsrecht
- Schulrecht
- Staatshaftungsrecht
- Straßen- und Wegerecht
- Wirtschaftsverwaltungsrecht
Diese Aufzählung möglicher Bereiche aus dem Verwaltungsrecht ist nicht abschließend. Wenn Sie anwaltlichen Beistand in einem hier nicht genannten Gebiet suchen, zögern Sie bitte nicht, Kontakt mit mir aufzunehmen.
Viele Konflikte lassen sich auch durch eine Mediation lösen. Nähere Informationen über Mediation finden Sie hier.