Prüfungsrecht

Rechtsanwaltskanzlei DR. SCHROEDER

Sie suchen einen Anwalt für Prüfungsrecht?

Dann bin ich die richtige Ansprechpartnerin für Sie. Ich bin auf das Prüfungsrecht spezialisiert und bundesweit tätig. Aufgrund meiner ausgewiesenen jahrelangen fachlichen Spezialisierung und anwaltlichen Erfahrung im Prüfungsrecht berate und vertrete ich meine Mandanten fachlich fundiert, umfassend und vorausschauend bei allen denkbaren Prüfungen. Dazu gehören Prüfungen, die in staatlichen oder privaten Einrichtungen absolviert werden, unabhängig von der Fachrichtung und unabhängig davon, ob es sich um schriftliche, mündliche und/oder praktische Prüfungen handelt.

Daher bin ich die richtige Ansprechpartnerin z.B. bei

  • schulischen Prüfungen,
  • Hochschulprüfungen (einschließlich Promotion und Habilitation),
  • Lehrgangsprüfungen,
  • Staatsprüfungen,
  • Laufbahnprüfungen
  • IHK-Prüfungen
  • Führerscheinprüfungen

usw.

Als Mandant in prüfungsrechtlichen Angelegenheiten profitieren Sie nicht nur von meinem fachlichen Know-How, sondern auch von meinen praktischen Erfahrungen im Prüfungswesen.  

Beratungs- und Vertretungsbedarf im Prüfungsrecht

Im Prüfungsrecht berate und vertrete ich meine Mandanten kompetent und erfolgreich in allen Stufen des Prüfungsverfahrens: bei der Meldung zur Prüfung, bei der Zulassung zur Prüfung, bei der Leistungsermittlung, bei der Leistungsbewertung, bei der Stellung von Härtefallanträgen sowie bei der Anfechtung von Prüfungen.

Meldung zur Prüfung

Schon bei der Vorbereitung der Meldung zur Prüfung können z.B. folgende Probleme auftreten:

  • Anerkennung im Ausland erworbener Bildungsabschlüsse
  • Anerkennung anderweitig erworbener Leistungs- und Befähigungsnachweise
  • Anträge auf Nachteilsausgleich

Zulassung zur Prüfung

Da nahezu jede Prüfung nur nach vorheriger Zulassung absolviert werden kann, müssen Prüflinge die Zulassung zur Prüfung beantragen. "Worst case" ist hier Ablehnung der Zulassung.  

Schon im Zusammenhang mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung kann es für behinderte Prüflinge erforderlich sein, einen Antrag auf Bewilligung von Ausgleichsmaßnahmen (z.B. Schreibpausen, Schreibzeitverlängerung, Benutzung eines Stehpultes oder eines Computers) zu stellen. 

Leistungsermittlung

Bei der Leistungsermittlung, dem Herzstück jeder Prüfung, besteht Beratungs- und Vertretungsbedarf z.B. bei folgenden Fragen:

  • War der Prüfungsstoff zulässig?
  • Was der Prüfungsablauf ordnungsgemäß? Probleme können hier z.B. im Zusammenhang mit folgenden Punkten auftreten: Lärmbelästigungen, Bearbeitungszeit, Schreibzeitverlängerung, rechtzeitige Abgabe der Prüfungsarbeit, Person des Prüfers, Befangenheit des Prüfers, Prüfungsprotokoll, Verlust einer Prüfungsarbeit, Rücktritt des Prüflings von der Prüfung

Leistungsbewertung

Die Leistunsgbewertung entscheidet über das Wohl und Wehe des Prüflings. Auch hier treten Probleme auf, z.B.:

  • Verlust von Prüfungsarbeiten nach Abgabe
  • Fehler im Bewertungsverfahren (z.B. Verletzung des Zwei-Prüfer-Prinzips; Fehlen eigenständiger oder unabhängiger Bewertungen)
  • Bewertungsfehler, die fachwissenschaftlicher oder prüfungsspezifischer Art sein können 

Anfechtung von Prüfungsentscheidungen

Fehlerhafte Prüfungen müssen nicht hingenommen werden. Sie können  angefochten werden. Grund für eine Prüfungsanfechtung können vor allem Verfahrensfehler und - was regelmäßig den Mittelpunkt einer Prüfungsanfechtung bildet - Bewertungsfehler sein.

Führen Fehler der Prüfungsbehörde zu zeitlichen Verzögerungen der Ausbildung und/oder des beruflichen Werdegangs des Prüflings, können ihm zudem nicht unerhebliche Schadensersatzansprüche zustehen.

Sobald Sie das Gefühl haben, dass bei Ihrer Prüfung etwas nicht stimmen könnte, sollten Sie Kontakt zu mir aufnehmen. In den allermeisten Fällen ist es sehr wichtig, schon zügig nach der Prüfung die richtigen Schritte einzuleiten, um den Weg zu einer korrekten Prüfungsentscheidung zu ebnen. Zögern Sie daher nicht, sich frühzeitig mit mir in Verbindung zu setzen.

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